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Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Bekanntgabe gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG in den Netzgebieten Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe ist die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG.

Ausstattung von Messstellen

Die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messystemen erfolgt gemäß § 29 MsbG. Das MsbG sieht eine gestaffelte Ausstattungsverpflichtung nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien für den Messstellenbetrieb vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.

Ausgestattet werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Anlagenleistung. Soweit gem. § 30 MsbG technisch möglich und gem. § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar, kann der grundzuständige Messstellenbetreiber, Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen ausstatten.

Einbau moderner Messeinrichtungen

Moderne Messeinrichtungen werden in den Fällen zur verpflichtenden Grundausstattung, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme1 vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist diese kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden daher weder fernausgelesen, noch senden diese Zählerstände. Für die modernen Messeinrichtungen wurde eine gesetzliche Preisobergrenze festgelegt.

Im Netzgebegiet der Stadtwerke Lippe-Weser Service werden als moderne Messeinrichtung die Zählertypen DxS74 von dem Hersteller DZG (Deutsche Zählergesellschaft Oranienburg mbH) und MT175 von dem Hersteller Iskra eingebaut. Angefügt stellen wir Ihnen die Bedienunganleitungen zur Verfügung:

Bedienungsanleitung für den Zählertyp DxS74, Hersteller DZG

Bedienungsanleitung für den Zählertyp MT175, Hersteller Iskra

 

Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen

und wann erfolgt der Umbau?

Die Umbauverpflichtung umfasst im Netz der Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG insgesamt ca. 26.740 Zählpunkte. Davon werden etwa 2.800 Zählpunkte mit einem intelligenten Messsystem und etwa 23.940 Zählpunkte mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt nach dem 01.03.2018. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.

1 Intelligentes Messsystem ist eine über Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie.

Preisblätter intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen

Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen- und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG nutzen.

Messstellenvertrag mit grundzuständigem Messstellenbetreiber