Lange Erdgasröhren auf einer Baustelle für ein neues Erdgasnetz

Gasnetz

Öffentliche Bekanntmachungen nach § 25 Abs. 2 NDAV über den Wechsel des Gasnetzbetreibers in den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, und Kalletal

Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG übernimmt zum 01. 01. 2015 von der Westfalen Weser Netz GmbH die Funktion des Netzbetriebes der Gasversorgungsnetze in den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, und Kalletal.

Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG tritt damit nach § 25 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) vom 01. 11. 2006 an Stelle der Westfalen Weser Netz GmbH in die sich aus den Netzanschlussverhältnissen nach der NDAV ergebenden Rechte und Pflichten ein. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert.

Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei den bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 25 Abs. 2 NDAV über den Wechsel des Gasnetzbetreibers in der Gemeinde Leopoldshöhe

Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG übernimmt zum 01.01.2015 von der SWB Netz GmbH und der Westnetz GmbH die Funktion des Netzbetriebes des Gasversorgungsnetzes in der Gemeinde Leopoldshöhe.

Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG tritt damit nach § 25 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) vom 01.11.2006 an Stelle der SWB Netz GmbH und der Westnetz GmbH in die sich aus den Netzanschlussverhältnissen nach der NDAV ergebenden Rechte und Pflichten ein. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert.

Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei den bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.